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Aktuelles

 

Gegenwärtig beschäftigt sich unsere Kanzlei recht intensiv mit dem Wiener Baurecht.
Wir konnten im Jänner 2007 eine klarstellende höchstgerichtliche Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes erwirken, die einer mehrjährigen unrichtigen Praxis der Wiener Bauoberbehörde ein Ende setzte.

Diese in der Presse teilweise intensiv diskutierte Entscheidung – die über den Anlassfall hinaus für den gesamten Bereich von Dachbodenausbauten weitreichende Folgen hatte – hat dazu geführt, dass der Wiener Landesgesetzgeber – um das aus seiner Sicht unliebsame VwGH-Erkenntnis zu korrigieren – die Bauordnung novelliert hat.

Trotz mehrfacher Mahnungen unsererseits im Vorfeld des Gesetzesbeschlusses hat der Wiener Landtag eine Regelung verabschiedet, die unter Betrachtung der langjährigen Judikatur des Verfassungsgerichtshofes zum Gleichheitsgrundsatz (Art 2 StGG) gleichheitswidrig sein dürfte.

Speziell im Bereich von großvolumigen Eigentumswohnungskomplexen in Einfamilienhaus- und Villengegenden bestehen aufgrund jener unsachlichen – daher gleichheitswidrigen – Änderungen der Wiener Bauordnung recht gute Chancen, als betroffener Anrainer erfolgreiche Abwehrmaßnahmen setzen zu können.

 

 

Dr. Michael Prager Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H.   Seilergasse 9  1010 WIEN Österreich   Tel.: + 43 1 512 62 20   Fax: + 43 1 512 62 21